Vermieter
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Einkünfteerzielungsabsicht: Vereinbarte Veräußerung nach der Vermietung

Eine Einkünfteerzielungsabsicht ist bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung auch dann anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige eine Immobilie auf Wunsch des potenziellen Erwerbers zunächst zwei Jahre an diesen vermietet und bei vertragsgemäßer Abwicklung ein Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten anfallen würde.

Antrag auf Grundsteuererlass bei Mietausfällen in 2011 stellen

Sind die Mieteinnahmen in 2011 hinter den Erwartungen zurückgeblieben, können Vermieter eventuell Grundsteuer sparen. Bei Mietausfällen besteht nämlich die Möglichkeit, einen teilweisen Erlass der Grundsteuer zu beantragen.

Vermietungsabsicht rettet Werbungskosten trotz späterer Selbstnutzung

Lassen Steuerpflichtige eine bisher vermietete Wohnung renovieren und ziehen danach selbst ein, kann für die Renovierungskosten ein Werbungskostenabzug aus Vermietung und Verpachtung dennoch möglich sein. Dafür müssen sie jedoch nachweisen, dass die Renovierung in der Absicht vorgenommen wurde, die Wohnung anschließend zu vermieten und diese Absicht erst nach Abschluss der Arbeiten aufgegeben wurde.

Untervermietung: Kein Werbungskostenabzug für Leerstandszeiten

Ob und wie Leerstandszeiten bei einer dauerhaften Untervermietung (im vorliegenden Streitfall: 4-Zimmer einer 6-Zimmer-Wohnung) der Selbstnutzung zuzurechnen sind, muss der Bundesfinanzhof entscheiden.

Zahlungen zur Ablösung eines Erbbaurechts können Werbungskosten sein

In einem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall erzielten die Steuerpflichtigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, das teilweise mit Erbbaurechten belastet war. Um höhere Erbbauzinsen zu erhalten, lösten die Steuerpflichtigen die Erbbaurechte vorzeitig ab, zahlten an die Erbbauberechtigten eine Abfindung in Höhe von 70.000 EUR und schlossen am gleichen Tag mit einer Immobilien-Projektentwicklungsgesellschaft einen neuen Erbbauvertrag.

Leerstand: Vermietungsbemühungen plausibel nachweisen

Das Finanzamt lässt den Werbungskostenabzug für die Dauer des Leerstands nur dann zu, wenn der Vermieter seine Vermietungsbemühungen plausibel nachweisen kann.

Nahe Angehörige: Vermietungsabsicht ist konkret nachzuweisen

Zu den vertraglichen Hauptpflichten eines Mietvertrags gehört insbesondere die Entrichtung des vereinbarten Mietzinses. Dabei ist es nicht zwingend notwendig, dass dieser in Geld bezahlt wird, er kann auch in Dienstleistungen bestehen.

Nach der Immobilienveräußerung gezahlte Schuldzinsen nicht abzugsfähig

Im Jahr 2010 hat der Bundesfinanzhof Folgendes entschieden: Schuldzinsen, die nach der Veräußerung einer wesentlichen Kapitalbeteiligung anfallen, sind als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abziehbar, wenn der Verkaufserlös nicht zur Tilgung des bei Anschaffung der Beteiligung aufgenommenen Darlehens ausreicht.